Verhalten und Verkeher an der
norwegisch-russischen Grenze

 

Die norwegisch-russische Grenze

Die Staatsgrenze zwischen Norwegen und Russland wird auf beiden Seiten von Grenztruppen bewacht. Die Grenztruppen beider Länder sind dafür verantwortlich, dass das Grenzabkommen vom 29. Dezember 1949 eingehalten wird. Es kann strafrechtliche Folgen haben, wenn die verpflichtenden Regeln des Grenzabkommens übertreten werden.

 

Grenzbewachung.


Alle, die sich im Grenzgebiet bewegen, werden aufgefordert die Regeln genau zu befolgen, und sich so zu verhalten, dass Grenzüberschreitungen, Konflikte und andere Volfälle an der Grenze vermieden werden. Die norwegisch-russische Grenze darf ausschliesslich beim Grenzübergang Storskog passiert werden.

 



Norwegische und russische Grenzpfähle.

 


Markierung der Grenze
Die norwegisch-russische Grenze ist durch Grenzpfähle markiert, die sich paarweise gegenüberstehen.
Die norwegischen Pfähle sind gelb mit einer schwarzen Spitze, die russischen Pfähle dagegen sind horizontal rot und grün gestreift.
An Land stehen die Grenzpfähle 4 m voneinander
entfernt, und die Grenze verläuft in der Mitte zwischen den Pfählen.


Am Wasser stehen die Grenzpfähle am Ufer der Gewässer,
und die Grenze verläuft in der Regel an der tiefsten Stelle des Gewässers.


Angeln in Grenzgewässern

Unter der Voraussetzung, dass Sie mit den Rechten und Vorschriften, die für das Angeln im norwegischen Teil des Pasvikflusses und des Grense Jakobselv Flusses gelten, vertraut sind und diese auch befolgen, ist das Angeln bis zur Grenzlinie erlaubt. Im Pasvikfluss dürfen ausschliesslich norwegische Staatsbürger angeln. Im Grense Jakobselv Fluss können nur Personen angeln, die mindestens ein Jahr in Norwegen wohnhaft sind, und auch weiterhin ihren festen Wohnsitz in Norwegen haben.




Der Pasvikfluss.
Verkehr in Grenzflüssen
Alle Fahrzeuge, die auf Grenzgewässern benutzt werden, müssen beim Norwegischen Grenzkommissar regestriert sein. Die Regestrieungsschilder sollen gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden.Die Fahrzeuge dürfen nur bei Tageslicht auf den Grenzgewässern benutzt werden. An Engpässen des Pasvikflusses, dürfen die Fahrzeuge ungehindert dem Hauptarm des Flusses folgen auch in den Fällen, wenn dieser nicht der Grenzlinie folgt.



Die
Voraussetzung dafür ist, dass sich das Fahrzeug ausschliesslich auf der Durchfahrt im russischen Teil des Flusses befindet.
Während des Sommerhalbjahres ist der Grenzeverauf in einzelnen Gebieten des Pasvikflusses mit gelben Bojen gekennzeichnet. Vereinzelte Steine und Untiefen (seichte Stellen) sind mit schwarzen Bojen gekennzeichnet.

 

Die norwegische Grenzbehörde können nicht dafür garantieren, dass alle Untiefen und Steine gekennzeichnet sind. Aus diesem Grunde werden alle, die sich auf den Grenzgewässern bewegen, aufgefordert auf varierende Wasserstände zu achten, und auch sonst sehr aufmerksam sein.


Zwischen folgenden Grenzpfählen im Pasvikfluss sind enge Fahrwasser:

- zwischen dem 14. und 17,
- zwischen dem 20. und 50,
- zwischen dem 58. und 62,
- zwischen dem 80. und 90,
- zwischen dem 94. und 101,
- zwischen dem 122. und 144,
- zwischen dem 158. und 165,
- zwischen dem 187. und 191.

 

 

Verhalten an der Grenze


Es ist verboten:

  • die Grenze zu Lande, zu Wasser oder durch
    die Luft zu überqueren.
  • Kontakt zu Personen auf der gegenüberliegenden
    Seite der Grenze aufzunehmen, oder sich dieser
    gegenüber beleidigend zu verhalten.
  • Gegenstände über die Grenze zu werfen.
  • russisches militärisches Material oder
    Personen zu fotografieren.



Strafmassnahmen

Stehen Personen unter dem Verdacht, die an der Grenze geltenden erhaltensregeln, übertreten zu haben, können diese nach den Bestimmungen des Grenzgesetzes von der Polizei und der Grenzbehörde an Ort und Stelle untersucht werden. Eventuelle Waffen, Munition, Fotoausrüstung und Filme, die gegen die geltenden Bestimmungen benutzt wurden, können beschlagnahmt werden. Vorsätzlicher und unbeabsichtigter Verstoss gegen die Regeln, oder Beihilfe dazu, kann mit Geldstrafen oder Gefängnis bestraft werden. Schon der Versuch des Regelverstosses wird als vollendete Tat angesehen und dementsprechend bestraft.

Nähere Informationen im Zusammenhang mit dem Verhalten und Verkehr an der norwegisch-russischen
Grenze, erhalten Sie:

 

 


beim Grenzkommissar
(telf.78 99 57 90)
E-post: firmapost@grensekom.no

beim Ostfinnmark Polizeibezirk
(telf. 78 97 20 00)

beim Nyrud Polizeirevier
(telf. 78 99 55 16)

der Süd-Varanger Garnison

(telf. 78 99 40 00)
oder der nächstliegenden militärischen Grenzstation.



Unser Haubtgebäude im Zentrum von Kirkenes.

Norges Grensekommissær for
den norsk - russiske grense
Egebergsgate 6
9900 KIRKENES

Telefon : 78 99 57 90
Telefax : 78 99 57 92
E-post:post.grensekom@politiet.no
Org Nr : 971 579 196